- unterhaltsverpflichtet
- ụn|ter|halts|ver|pflich|tet
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
unterhaltsverpflichtet — ụn|ter|halts|ver|pflich|tet <Adj.>: (gesetzlich) verpflichtet, Unterhaltskosten zu zahlen. * * * ụn|ter|halts|ver|pflich|tet <Adj.>: (gesetzlich) verpflichtet, Unterhaltskosten zu zahlen … Universal-Lexikon
unterhaltspflichtig — ụn|ter|halts|pflich|tig 〈Adj.〉 zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet * * * ụn|ter|halts|pflich|tig <Adj.>: unterhaltsverpflichtet. * * * ụn|ter|halts|pflich|tig <Adj.>: unterhaltsverpflichtet … Universal-Lexikon
Studiengebühren in Deutschland — Die Einführung von Studiengebühren in Deutschland ist ein kontroverses politisches Thema. Umstritten ist insbesondere die Frage, inwiefern Studiengebühren sozial verträglich sind und Studenten mittels Studiengebühren gegenüber den restlichen… … Deutsch Wikipedia
Unterhalt (Deutschland) — Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt. Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher… … Deutsch Wikipedia